Als Sachverständige für die Immobilienbewertung sind wir den Verhaltensregeln für Sachverständige verpflichtet. Diese sind in der Muster – Sachverständigenverordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie in dem Verhaltenskodex der von der HypZert GmbH zertifizierten Gutachter niedergelegt und gelten für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie für zertifizierte Sachverständige gleichermaßen.
Alle sachvertsändigen Tätigkeiten und gutachterlichen Beratungsleistungen stehen unter der Prämisse einer weisungsfreien, unabhängigen, gewissenhaften und unparteiischen Aufgabenerfüllung.
Persönliche Aufgabenerfüllung - Wir erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten. Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht - Über unsere Leistungen führen wir entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf.
Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung - Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Wir verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.
Schweigepflicht - Kenntnisse, die wir während unserer Tätigkeit erlangen, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung unserer oder Interessen Dritter.
Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch - Um unser Wissen und unsere Erfahrungen immer auf den neuesten Stand zu bringen, sind für uns regelmäßige Fortbildungen und kollegialer Erfahrungsaustausch oberste Priorität. Durch Beteiligung an überregionalen Netzwerken sowie durch Mitgliedschaften in einschlägigen Berufsverbänden wie der Architektenkammer Berlin, dem Verband der vereidigten Sachverständigen Berlin - Brandenburg und der HypZert garantieren wir einen stets aktuellen Wissensstand.